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Studie zur Nutzung von Printzeitschriften

Bemerkenswerte Daten für das Lesezirkel-Angebot

Die digitale Welt ist schnelllebig und entwickelt sich stets weiter. Doch welchen Platz nimmt dabei die Mediengattung Print ein? RTL Data hat diese Frage mit einer groß angelegten Multi-Methoden-Gattungsstudie ergründet. Was bei den Ergebnissen besonderes beeindruckt: Auch die Generation Z liebt Zeitschriften und schätzt das Medium Print als wichtige Informationsquelle. Die gängige Annahme "Junge Leute würden keine Zeitschriften lesen und nur Zeit am Smartphone verbringen" ist also weit gefehlt! Aber lesen Sie selbst...

86 Prozent der Grundschulkinder nutzen Zeitschriften

Beeindruckende Ergebnisse des Kids-Medien-Kompass 2022

Allgemeinläufig gilt "Der Nachwuchs sitzt nur noch vor Smartphone und PC". Doch der Stuttgarter Kindermedienverlag Blue Ocean Entertainment beweist mit seiner Studie 'Kids-Medien-Kompass' erneut das Gegenteil. Die Untersuchung belegt einmal mehr die hohe Wertschätzung, die Kinder Zeitschriften entgegenbringen. Rund 86 Prozent der Grundschüler lesen Kindermagazine, 37 Prozent davon mindestens wöchentlich. Das weit verbreitete Bild vom zufrieden vor dem Bildschirm hockenden Kind, stellt sich als völlig falsch heraus.

Belieferung von Bibliotheken mit Lesemappen ist erlaubt

OLG Nürnberg schafft Rechtssicherheit für Bibliotheken.

Der Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften zur Auslage in öffentlichen Bibliotheken ist ausnahmslos erlaubt. Das hat das OLG Nürnberg in seinem aktuellen Urteil (Az.: 3 U 3129/19) entschieden. Auch der Verbleib einzelner Miet-Zeitschriften im Bibliotheksbestand sei im konkreten Einzelfall zulässig. Zwar müssten die Zeitschriften auch wieder abgeholt werden, aber nur in dem Fall, in dem ein Verlag dem längerfristigen Verbleib der Zeitschriften in Bibliotheken nicht zugestimmt hat und wenn die betreffende Zeitschrift zum Zeitpunkt der Abholung in der Bibliothek sei. Damit gibt es für Bibliotheken weiterhin keine juristischen Probleme beim Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften.

Friseure ab 1. März 2021 wieder geöffnet

Zeitschriften dürfen den Kunden weiter angeboten werden

Seit dem 1. März 2021 dürfen die Friseure wieder Ihre Salons öffnen. Auch der Welfen-Verlag Lesezirkel beliefert wieder seine zahlreiche Kunden aus dem Friseurhandwerk mit Zeitschriften. Die Auslage von Zeitschriften ist weiterhin in Friseursalons erlaubt. Sie dürfen den Kunden unter den bisherigen Hygieneschutzmaßnamen (Einhaltung von Handhygiene und Tragen eines zulässigen Mund-Nasen-Schutzes) angeboten werden.